Stand : 22. November 2017

Wertungsordnung des Kreismusikverbandes Cloppenburg e.V. zum Kreismusikfest

Freundschaftstreffen / Wertungsspiele

Vorbemerkung

Allgemeines

Die Wertungsspiele und die Wettbewerbe werden für Orchester und Jugendorchester (bis 21 Jahre) und für die nachstehenden Kategorien durchgeführt:

Kategorie

Besetzungsformen

Zugelassene Instrumente

[A] Konzert

1.) Spielleuteensembles

alle Flöten, alle Schlaginstrumente

2.)  Blasorchester

alle für Blasorchester relevanten Instrumente

Sonderklasse

Alle Musikgruppen

Wenn traditionelle Blas- bzw. Schlaginstrumente mit elektronischen Instrumenten ersetzt werden

Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die folgenden Teilnahmebedingungen an.

  1. Die Anmeldung erfolgt bis spätestens Februar an die Geschäftsstelle des KMV:
    Kreismusikverband Cloppenburg, Zur Hase 11, 49624 Löningen-Lewinghausen
  2. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Vereine, nur mit in ihrem Kreisverband gemeldeten Mitgliedern anzutreten. Eine Besetzungsliste ist zur Wertung mitzubringen.
    Jede/r MusikerIn darf max. in 2 Vereinen zzgl. als Dirigent in der Wertung teilnehmen.
  3. Die Teilnahme von Aushilfen und/oder Nicht-Laien ist bei zwingender Begründung auf Antrag möglich, muss aber für jeden Einzelfall bei der Meldung namentlich dokumentiert werden. Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (inklusive kurzfristiger Aushilfen) maximal 5 Prozent der Mitwirkenden
    Nicht als Laien gelten für diesen Wettbewerb Personen, die als Berufsmusiker/innen oder als Instrumentallehrer/innen tätig sind oder waren und im Amateurorchester das gleiche (oder ein artverwandtes wie z.B. Klarinette/Saxophon, Trompete/Flügelhorn etc.) Instrument spielen.
    Bei Nichteinhaltung kann es zur Disqualifikation kommen.
    Für Orchesterleiter/innen gibt es keine Einschränkungen.
  4. In den Jugendkategorien sind Musikerinnen und Musiker bis max. 21 Jahren Der Anteil der > 21 jährigen darf (inklusive kurzfristiger Aushilfen) maximal 10 Prozent der Mitwirkenden betragen. Für Orchesterleiter/innen gelten keine Einschränkungen.
  5. Die an den Konzertwertungen teilnehmenden Orchesterformationen senden die geforderten Partituren bzw. Particell bis zum Februar und in zweifacher Ausfertigung an die Geschäftsstelle.
  6. Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Desgleichen besteht seitens des Veranstalters kein Versicherungsschutz für die Musikinstrumente der Wettbewerbsteilnehmer.
  7. Die Jury wird von den LMD des NMV einberufen. Sie besteht aus zwei Personen pro Bühne.
  8. Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung erkennt das teilnehmende Orchester die Teilnahmebedingungen an.
  9. Änderungen an den Teilnahmebedingungen und der Ausschreibung insgesamt sind vorbehalten.

[A]  Konzert

1. Literaturauswahl

Die Musikgruppen wählen für Ihre Bühnenvorträge die Literatur auf Grundlage der Selbstwahllisten der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände ( www.bdmv-online.de ) aus.

Sollten die ausgewählten Titel nicht in der Selbstwahlliste der BDMV enthalten sein, nehmen die NMV-Literaturkommissionen eine Zwischeneinstufung vor. Hierzu ist spätestens bis zum 01.12. des Vorjahres eine Partitur an den zuständigen Landesmusikdirektor zu senden (LMD Spielleute für Kat. A1 und LMD Blasmusik für Kat. A2).

Zwischeneinstufungen werden nur für die Titel vorgenommen, die von den Literaturkommissionen (die zuständigen LMD) als wertungsspielgerecht eingestuft werden und gelten nur für diese Veranstaltung. Bei weiteren Wettbewerben oder Wertungsspielen ist das Werk erneut zur Einstufung einzureichen.

Das Auslassen von entscheidenden Stimmen, Teilen, Sätzen oder Abschnitten etc. innerhalb eines Werkes bedarf einer Genehmigung bzw. Neueinstufung durch die Landesmusikdirektoren.

In begründeten Fällen können einzelne in der Partitur verlangte Instrumente durch andere ersetzt werden. Die Umbesetzung ist bei der Meldung des Vortragsstückes schriftlich bekannt zu geben und in der Partitur zu vermerken.

Bei nicht vorgetragenen, aber in der Partitur enthaltenen Instrumenten/Stimmen, Teilen, Sätzen etc. werden je fehlendes Instrument/Stimme Punkte abgezogen. Sollte durch das Weglassen der Schwierigkeitsgrad gemindert werden, wird durch die Jury eine Disqualifikation ausgesprochen. Der betroffene Verein wird über die Beschlüsse informiert.

2. Allgemeines

Jedem Teilnehmer ist zum Einspielen auf der Bühne ein kurzes Stück gestattet (max. 2 min./Choral, Warm Up, o. Ä). Der Auf- und Abbau, das Einspielen, das Einstimmen sowie Spielpausen zwischen einzelnen Titeln oder Sätzen sollte auf das möglichste Maß beschränkt werden.

Die Orchester finden sich pünktlich und vollzählig zum Aufbau am Wertungsort ein!

Die Wertungsrichter haben darauf zu achten, dass ihre Auswertungen zwischen den einzelnen Titel, nicht zu unnötig langen Pausen führen.  

3. Bewertung und Ergebnisfindung

Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:

Intonation/Stimmung Rhythmus und Zusammenspiel Dynamik und Klangbalance Ton- und Klangqualität
Bewältigung des gewählten Schwierigkeitsgrades Technischer Gesamteindruck Phrasierung und Artikulation Tempo und Agogik
Stilempfinden und Interpretation Gesamteindruck    

 

Unter Berücksichtigung der Kriterien finden die Juroren im Konsens eine Bewertung, die in einer gemeinsamen Punktzahl ihren Ausdruck findet.

Für jeden Verein gibt es die Bewertungsbögen, in denen das Gesamtergebnis, die evtl. Punktabzüge, und die einzelnen Bewertungskriterien der jeweiligen Jurymitglieder eingetragen sind.

Die Ergebnisse (Punktzahlen) der Bewertungen werden nicht veröffentlicht.

Prädikatsübersicht

90,1 bis 100 Punkte "mit hervorragendem Erfolg teilgenommen"
80,1 bis 90 Punkte "mit sehr gutem Erfolg teilgenommen"
70,1 bis 80 Punkte "mit gutem Erfolg teilgenommen"
60,1 bis 70 Punkte "mit Erfolg teilgenommen"
0 bis 60 Punkte "teilgenommen"

 

4. Ergänzende Hinweise 

  • Der Vortrag darf nicht vor dem Zeichen der Jury begonnen werden. Das evtl. folgende Stück beginnt ebenfalls nach Augenkontakt mit der Jury.
  • Die Stabführer und Dirigenten werden nicht gesondert gewertet, sondern als Einheit mit dem Ensemble
  • Heruntergefallene Instrumente oder Instrumententeile (Trommelstöcke, Mundstück usw.) dürfen während des Wettbewerbs aufgehoben werden (dieses hat keinen Einfluss auf die Wertung).
  • Formale Abläufe wie Auf- und Abnahme der Instrumente, Instrumentenhaltung, Körperhaltung etc. wirken sich selbstverständlich positiv oder negativ auf eine Bewertung aus.
  • Nach der Wertung besteht die Möglichkeit einer mündlichen Kurzinformation zum Vortrag als Feedback an den Verein. Sollte ein Verein dieses wünschen, warten deren Vertreter direkt nach der Wertung in gebührendem Abstand zum Wertungsgericht, bis die Juroren ihnen ein Zeichen geben.

Stand : 22. November 2017


Erläuterung der Wertungskriterien

Intonation/Stimmung

Stimmung der Instrumente, das richtige Treffen und Halten von Tönen, Tonreinheit

Rhythmus und Zusammenspiel

Umsetzung des rhythmischen Charakters eines Musikstückes. Rhythmik ist ein grundlegendes Strukturelement von gleicher Bedeutsamkeit wie Melodie und Harmonie. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Zusammenspiel.

Im Rhythmus wirken alle Kräfte der Dynamik, der Schwere und das Tempo zusammen:
Die Zeitaufteilung, d.h. das Verhältnis der einzelnen Töne zueinander.
Die Schwere, d.h. das Verhältnis der Töne nach Gewicht und Betonung (schwer – leicht), das bei der
zeitlichen Gliederung stets fühlbar mitspricht und auf körperlichen Bewegungsempfindungen (Herz-, Puls-, Schrittgefühl) beruht.
Das Zeitmaß, das die Geschwindigkeit des musikalischen Ablaufs und damit die tatsächliche Dauer der einzelnen Notenwerte regelt.

Dynamik und Klangbalance

Dynamik ist die Differenzierung der Tonstärke (Lautstärke) durch die Ausnutzung der dynamischen Palette auf allen Instrumenten.
Klangbalance beschreibt den sinnvollen Ausgleich zwischen den verschiedenen Instrumentengruppen. Räumliche Anpassungsfähigkeit

Ton- und Klangqualität

Tonqualität ist abhängig von der technischen Schulung (z.B. Atmung, Ansatz, Schlagtechnik) des Musikers. Mit Klangqualität ist der Gesamtklang des Orchesters gemeint.

Bewältigung des gewählten Schwierigkeitsgrades

Der Schwierigkeitsgrad sollte stets im angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Orchesters stehen. Überforderung sollte tunlichst vermieden werden. Leichtere Musiktitel fehlerfrei vorgetragen haben einen höheren Hörgenuss als schwierige, mit vielen Fehlern behaftete Musiktitel.

Technischer Gesamteindruck

Mit diesem Kriterium werden die zuvor genannten Punkte zusammengefasst und ein Gesamturteil wiedergegeben.

Phrasierung und Artikulation

Phrasierung ist die Sinngliederung eines Stückes, d.h. die dem musikalischen Sinn gemäße Abgrenzung und Verbindung der Einzelteile (Motiv, Phrase, Periode), aus denen ein zusammenhängender Satz besteht. Dieses ist die Vorbedingung für den sinnvollen Vortrag eines Musikstückes.
Artikulation ist die Kunst sinnvoll zu gliedern und durch die Art der gegenseitigen Abgrenzung einzelner Töne (Akkorde) sprechenden Ausdruck zu verleihen.

Tempo und Agogik (Tempoänderung innerhalb des Melodieverlaufs)

Einhaltung und Gleichmäßigkeit der gewählten oder vorgegebenen Tempi.
Agogik beim Vortrag eines Musikstückes.

Stilempfinden und Interpretation

Einhaltung und Bewältigung der Notation unter Berücksichtigung möglicher sinnvoller künstlerischer Freiheiten, Nähe zum Original bei Transkriptionen oder Bearbeitungen, Interpretation und Gestaltung eines Musikstückes, Ausgewogene und angepasste instrumentale Besetzung, mit einer der Epoche und Musik­richtung entsprechenden Stilistik.

Gesamteindruck

Wirkung der Darbietung, dem Vortrag eine „Seele“ geben, musikalisch sinnvolle Aufstellung der Gruppe, instrumentengerechte Haltung der Instrumente, Selbstdarstellung der Gruppe (u.a. Kleidung, Auftreten usw.)